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Betriebspensionen: Freiwillige Vorwegbesteuerung

Erhalten Sie eine Betriebspension? Dann könnte für Sie die einmalige, freiwillige Vorwegbesteuerung im Jahr 2012 in Frage kommen.

Die vom Arbeitgeber finanzierte Betriebspension wird dabei einmalig mit 25 % besteuert (bei Pensionen bis zu € 300,00 brutto monatlich beträgt die Einkommensteuer nur 20 %). Der Vorteil ist, dass in der Folge bei allen verbleibenden Pensionszahlungen nur ein Viertel der Pension als Bemessungsgrundlage für die Steuer herangezogen wird.

Wichtig: Die Vorwegbesteuerung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn bis zum 31.10.2012 ein schriftlicher Antrag bei der Pensionskasse eingelangt ist.

Haben Sie noch Fragen? Wir informieren Sie gerne ausführlicher zu diesem Thema.

Stand: 06. September 2012

Über uns: Wir sind Ihr Steuerberater in Schwarzach im Pongau. Sollten Sie Fragen zu diesem Newsartikel haben, dann können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren!

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