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Pendlerrechner: Abgabefrist auf den 30.9.2014 verschoben

Der Pendlerrechner des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) wurde in den letzten Wochen heftig kritisiert. Das BMF hat nun auf die Beschwerden reagiert. Der Rechner wird bis zum Sommer noch einmal überarbeitet.

Der Ausdruck des Pendlerrechners musste bisher bis zum 30.6.2014 beim Arbeitgeber abgegeben werden. Diese Frist wurde nun auf den 30.9.2014 verschoben.

Alle Arbeitnehmer, die das bereits erledigt haben, können einen neuen Ausdruck vom aktualisierten Rechner abgeben, wenn das neue Ergebnis für sie vorteilhaft ist.

Stand: 07. April 2014

Über uns: Wir sind Ihr Steuerberater in Schwarzach im Pongau. Sollten Sie Fragen zu diesem Newsartikel haben, dann können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren!

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