Das Deregulierungsgesetz bringt im Bereich des Arbeitsrechts den Entfall von Auflagepflichten für die meisten Arbeitgeber (Ausnahme: Unternehmer, die Lenker beschäftigen).
Bis 30. Juni 2017 sind Arbeitgeber verpflichtet, alle Rechtsgrundlagen (Gesetze + Verordnungen), die den Arbeitnehmerschutz im Betrieb betreffen (z. B. Arbeitszeiten, Ruhezeiten, Feiertagsruhe, usw.) im Betrieb aufzulegen oder elektronisch zur Verfügung zu stellen. Da diese bei Änderungen regelmäßig aktualisiert werden müssen, wird diese Änderung eine Reduzierung des bürokratischen Aufwands für die Unternehmen bewirken.
Konkret wurden Auflagepflichten in folgenden Gesetzen gestrichen:
- Arbeitszeitgesetz
- Arbeitsruhegesetz
- Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz
- Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996
- Mutterschutzgesetz 1979
- Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987
- Gleichbehandlungsgesetz
- Heimarbeitsgesetz 1960
- ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
- Behinderteneinstellungsgesetz
Aushangpflichtig bleiben aber z. B. die Sonderregelungen für bestimmte Lenker/innen im Arbeitszeitgesetz und im Arbeitsruhegesetz.
Stand: 27. Juni 2017
Über uns: Wir sind Ihr Steuerberater in Schwarzach im Pongau. Sollten Sie Fragen zu diesem Newsartikel haben, dann können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren!
Erscheinungsdatum: