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Familienbeihilfe ab 2011

Die Änderungen der Familienbeihilfe wurden in den Medien intensiv diskutiert. Die Regierungsvorlage des Budgetbegleitgesetzes 2011 sieht nun Folgendes vor:

Der Bezug der Familienbeihilfe endet mit der Vollendung des 24. Lebensjahres. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres wird die Familienbeihilfe ausbezahlt bei:

Jenen Studenten und Studentinnen, die Studien mit längerer Studiendauer (zehn oder mehr Semester) gewählt haben, Studentinnen, die bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres ein Kind bekommen haben oder schwanger sind, Jenen, die den Präsenz- und Zivildienst geleistet haben. Die Regelung gilt erst mit 1.7.2011.

Angehoben wird die Zuverdienstgrenze zur Familienbeihilfe von € 9.000,00 auf € 10.000,00.

Die Familienbeihilfe fällt ab 1.3.2011 für Arbeitssuchende und nach einer Berufsausbildung weg. Weiterhin ausbezahlt wird die Familienbeihilfe für Schüler, die nach dem Ende ihrer Schulzeit auf den Beginn ihres Studiums warten, wenn das Studium sobald wie möglich begonnen wird.

Die so genannte 13. Familienbeihilfe für Kinder im Alter von 6 – 15 Jahren wird auf einen Fixbetrag von € 100,00 reduziert. Der Mehrkindzuschlag für Familien ab drei Kindern wird auf € 20,00 reduziert (ursprünglich war geplant, dass dieser Zuschlag zur Gänze entfällt).

Stand: 07. Dezember 2010

Über uns: Wir sind Ihr Steuerberater in Schwarzach im Pongau. Sollten Sie Fragen zu diesem Newsartikel haben, dann können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren!

Erscheinungsdatum:

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