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Neues beim Eigenkapital der GmbH & Co KG

Vom AFRAC (Austrian Financial Reporting and Auditing Committee) werden Stellungnahmen zum Gebiet der Finanzberichterstattung und Abschlussprüfung erlassen.

Darstellung des Eigenkapitals bei einer GmbH & Co KG

Die GmbH & Co KG zählt zu den Personengesellschaften. Da ihr persönlich haftender Gesellschafter eine Kapitalgesellschaft ist, unterliegt sie den Bilanzierungsvorschriften für Kapitalgesellschaften.

Das AFRAC hat zum Ausweis und zur Darstellung des Eigenkapitals einer GmbH & Co KG in der Bilanz Stellung genommen. Die Erläuterungen wurden auf Basis der geltenden gesetzlichen Grundlage erstellt.

In der Stellungnahme wird eine Gliederung für die Darstellung des Eigenkapitals im Jahresabschluss empfohlen. Die zugehörigen Bilanzposten werden danach umfangreich erläutert.

Die Stellungnahme ist für alle GmbH & Co KGs anzuwenden für die nach dem UGB (Unternehmensgesetzbuch) Rechnungslegungspflicht besteht und gilt für alle Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2012 beginnen.

Stand: 10. Jänner 2013

Über uns: Wir sind Ihr Steuerberater in Schwarzach im Pongau. Sollten Sie Fragen zu diesem Newsartikel haben, dann können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren!

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