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Keine Finanzamt-Zahlscheine für das 1. Quartal

Die Finanz hat die Benachrichtigungen zu den vierteljährlichen Vorauszahlungen (Einkommen- und Körperschaftsteuer) für das erste Quartal verschickt. Allerdings wurden dieses Jahr keine Erlagscheine beigelegt.

Wenn Sie Ihre Bankgeschäfte nicht elektronisch erledigen, können Sie für die Einzahlungen die Erlagscheine Ihrer Bank verwenden. Sonst liegen auch auf den Finanzämtern Zahlscheine auf mit denen die Einzahlung erledigt werden kann oder Sie bestellen telefonisch beim Finanzamt einen Zahlschein für das erste Quartal 2013.

Für das 2. Quartal hat die Finanzverwaltung zugesichert, wieder Erlagscheine zu verschicken. Via Finanzonline hat man die Möglichkeit sich für oder gegen den elektronischen Weg zu entscheiden. Alle, die den Papier- bzw. Postweg bevorzugen, werden wieder Zahlscheine erhalten.

Zukünftig sollen alle Finanzonline-User, wenn gewünscht, ihre Steuerangelegenheiten völlig papierlos erledigen können.

Stand: 07. Februar 2013

Über uns: Wir sind Ihr Steuerberater in Schwarzach im Pongau. Sollten Sie Fragen zu diesem Newsartikel haben, dann können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren!

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