Die wichtigsten Änderungen sind die Absetzbarkeit von Spenden an ausländische Spendenempfänger und der neue Verlustausgleich durch die Banken.
Das Budgetbegleitgesetz 2012 ist derzeit noch eine Regierungsvorlage. Die endgültige Gesetzeswerdung bleibt noch abzuwarten.
Begünstigte Spendenempfänger
Eine Neuregelung gibt es bei der Absetzbarkeit von Spenden an ausländische Spendenempfänger. Abzugsfähig sind künftig Spenden an Einrichtungen, die
- begünstigte Zwecke verfolgen und
- ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR (mit umfassender Amtshilfe) haben und
- einer begünstigten inländischen Forschungs- oder Bildungseinrichtung entsprechen.
Diese Neuerung gilt ab Kundmachung. Es ist für alle offenen Veranlagungen anzuwenden.
Kapitalertragsbesteuerung Verlustausgleich
Durch die neue Kapitalertragsbesteuerung erfolgt eine 25%ige Besteuerung der Gewinne direkt von der depotführenden Stelle (in der Regel die Banken). Ein Verlustausgleich konnte bisher allerdings erst im Zuge der Veranlagung durchgeführt werden.
Ab 1.1.2013 soll ein laufender Verlustausgleich durch die depotführende Stelle vorgenommen werden. Für Einkünfte, die im Zeitraum von 1.4.2012 bis 31.12.2012 entstehen, ist bereits ein Verlustausgleich durch die Bank vorgesehen. Allerdings hat die Bank diesen im Rahmen einer Endabrechnung bis zum 30.4.2013 durchzuführen. Die Banken müssen eine Bescheinigung über die Durchführung des Verlustausgleiches erteilen.
Stand: 10. November 2011
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