Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2012 werden auch die Strafen für den Transport von Bargeld erhöht. Die Gesetzeswerdung bleibt auch hier noch abzuwarten.
Erhöhung der Strafe
Die Strafe wird erhöht auf € 100.000,00 (bisher € 50.000,00) bei einer vorsätzlichen Tat und bei fahrlässiger Tat auf € 10.000,00 (bisher € 5.000,00).
Allgemeines
Wer Bargeld transportiert, muss den Betrag beim Zoll anmelden.
Dies gilt dann, wenn der Bargeldbetrag € 10.000,00 übersteigt, und zwar sowohl beim Einführen in als auch beim Ausführen aus der Europäischen Gemeinschaft.
Wird jedoch der Bargeldtransport nicht angemeldet, muss mit einer Beschlagnahme des Geldbetrags und einer Geldstrafe gerechnet werden.
Diese Anmeldepflicht ist eine Maßnahme gegen Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung.
Anmeldung
Zur Anmeldung gibt es ein eigenes Anmeldeformular (ZA 292). Dieses kann auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen heruntergeladen werden.
Stand: 05. Juli 2012
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