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Bis 30.09. Vorsteuer-Rückerstattung (innerhalb der EU)

Österreichische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich auch Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, erstatten lassen.

Der Antrag zur Rückerstattung von Vorsteuerbeträgen (innerhalb der EU) für 2011 ist bis spätestens 30.09.2012 zu stellen. Relevant ist das Datum der elektronischen Empfangsbestätigung.

Der Erstattungsantrag ist in Österreich elektronisch mittels FinanzOnline einzureichen.

Stand: 03. August 2012

Über uns: Wir sind Ihr Steuerberater in Schwarzach im Pongau. Sollten Sie Fragen zu diesem Newsartikel haben, dann können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren!

Erscheinungsdatum:

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